Als sich die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft im Jahre 1971 in Form eines eingetragenen Vereins konstituierte, geschah dies aus Sorge von Eltern, Lehrern und Pädagogen um eine gute und christliche Erziehung.
Die Gründungsmitglieder der Fördergemeinschaft hatten das Ziel vor Augen, die grundgesetzlich verbürgte und in den Landesverfassungen vorgesehene Freiheit zur Gründung und Führung von Schulen wahrzunehmen. Im Bereich der Erziehung wollten sie vor allem Eltern und Erziehern christlich geprägte Hilfen an die Hand geben.
Die schulische Wahlfreiheit ist in den Verfassungen festgeschrieben, weil auch der Staat von der Erstverantwortung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder ausgeht. Er ermöglicht das Recht auf freie Schulwahl dadurch, dass von Eltern gewünschte Schulen neu gegründet und finanziell gefördert werden sollen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30. Januar 2013 der Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. Recht gegeben. So heisst es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 7 §4: Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird …
Die Gründungsmitglieder der Fördergemeinschaft hatten das Ziel vor Augen, die grundgesetzlich verbürgte und in den Landesverfassungen vorgesehene Freiheit zur Gründung und Führung von Schulen wahrzunehmen. Im Bereich der Erziehung wollten sie vor allem Eltern und Erziehern christlich geprägte Hilfen an die Hand geben.
Die schulische Wahlfreiheit ist in den Verfassungen festgeschrieben, weil auch der Staat von der Erstverantwortung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder ausgeht. Er ermöglicht das Recht auf freie Schulwahl dadurch, dass von Eltern gewünschte Schulen neu gegründet und finanziell gefördert werden sollen.
Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.
Römerstraße 12
52428 Jülich
Bankverbindung: Volksbank Köln Bonn • IBAN DE98 3806 0186 8100 6310 17 • Spendenquittungen können ausgestellt werden.